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Neue Regelungen seit 10. April

Über die Ostertage kam es zu bedauerlichen Situationen, weil z. B. Bäckereien nicht alle seit dem 10. April geltenden Präventionsregelungen realisiert hatten, insbesondere das Verkaufsverbot für Karfreitag und Ostersonntag. Dies zeigt, dass sowohl Staat und Verwaltung solche wichtigen Infos noch besser verbreiten müssen als auch wir uns derzeit viel mehr als sonst selbst informieren müssen. Eine andere, sehr sinnvolle neue Regelungen betrifft Betreuungs- und Pflegedienste. Diese dürfen bis 14. Juni zwei Stunden (Parkscheibe!) kostenlos an Parkuhren, im Halteverbot, in Fußgängerzonen oder auf Bewohnerparkplätzen parken, während sie ihrer wichtigen Arbeit nachgehen. Näheres erfahren Sie unter der Kurzadresse https://t1p.de/p3io

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