Das NetzDG ist seit 1. Januar in Kraft und soll Hass und Hetze im Internet, insbesondere in den sog. Sozialen
Medien unterbinden.
Uli Sckerl betont: „Gut gemeint ist nicht gleichzeitig gut gemacht. Eine neue
Bundesregierung muss das Gesetz dringend nachbessern.“ Der innenpolitische Sprecher der
Landtagsgrünen begrüßt zwar das Ziel des Bundesjustizministers, mit einem Gesetz
Anleitungen zu schweren Straftaten, das Verbreiten verbotener Symbole, Volksverhetzung
oder rassistische und sexistische Äußerungen zu sperren. „Hass ist keine Meinung.“ Doch das
Gesetz sei völlig unausgegoren.
Das Hauptproblem des NetzDG stellt für Sckerl dar, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Auftrag der privaten Betreiber der sozialen Medien entscheiden sollen, was rechtswidrig
ist und was nicht. „Das Personal privater Unternehmen, und sei es noch so gut geschult,
kann nicht Richter spielen“, betont Sckerl. Auch vor dem Hintergrund, dass oftmals auf den
ersten schnellen Blick gar nicht eindeutig zu erkennen sei, ob eine Äußerung wirklich strafbar
ist, fordert Uli Sckerl, dass unabhängige Richterinnen und Richter über die gemeldeten
Inhalte entscheiden. Außerdem müssten Betroffene schnell und einfach Einspruch erheben
können. Das Gesetz sieht bisher keine Einspruchsmöglichkeit vor.