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Mietpreisbremse -- Bald auch in Dossenheim

Die Mietpreise sind bei uns hier in den letzten 20 Jahren gestiegen und die Wohnungsprobleme von Heidelberg aus weit die Region hinausgewachsen. Besonders heftig ging es aber bei den Neuvermietungspreisen in den letzten Jahren zu – ähnlich wie in den anderen Ballungszentren im Bundesland Baden-Württemberg gab es auch in der Metropolregion Rhein-Neckar hier die bundesweit teuersten Mieten.

Liebe Dossenheimer!

Ihrem Gemeinderat liegt eine Anhörung vor zu der Landesverordnung zur Mietpreisbremse. Wir empfehlen allen Parteien und dem Bürgermeister zum Nutzen der Bürger Dossenheims zuzustimmen.

Teure Mieten auch in der Rhein-Neckar-Region

Die Mietpreise sindbei uns hier in den letzten 20 Jahren gestiegen und die Wohnungsprobleme von Heidelberg aus weit die Region hinausgewachsen. Besonders heftig ging es aber bei den Neuvermietungspreisen in den letzten Jahren zu – ähnlich wie in den anderen Ballungszentren im Bundesland Baden-Württemberg gab es auch in der Metropolregion Rhein-Neckar hier die bundesweit teuersten Mieten.

Nicht ohne Grund hat der „Mieterverein Heidelberg und Umgebung“ von seinen 13.000 Mitgliedern heute 8.000 (60%) im Umland und 5.000 (40%) in Heidelberg. In Dossenheim etwa beraten wir heute 440 Mitglieder, in Schriesheim 370 und in Ladenburg 150 – zusammen also fast tausend in der nördlichen Nahregion Heidelbergs.

Wo tut sich etwas in der Wohnungspolitik?

Erst in den letzten drei Jahren wird in der Stadt Heidelberg eine aktivere Wohnungspolitik angegangen, die auch Menschen mit Einkommen unter dem Durchschnitt zu für sie bezahlbaren Wohnungen verhelfen könnte. Im Umland dagegen ist bisher noch nicht zu bemerken, dass die Kommunalpolitik aktiv etwas für neue bezahlbare Mietwohnungen tut. Die Bundesregierung der großen Koalition hat 2013 die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gesenkt und eine Mietpreisbremse für Neuvermietungen mit vielen Ausnahmen verabschiedet, außerdem wurde die Bezahlung der Maklerprovision vom Kopf auf die Füße gestellt. Beides muss nun von jedem Bundesland per Verordnungen regional in Kraft gesetzt werden.

Aktuell: Mietpreisbremse u.a. auch in Dossenheim

Die aktuelle Einbeziehung eines kleinen Teils der hiesigen Gemeinden (u.a. Dossenheim) in die Landesverordnungen zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20% auf 15% (ab 1.6.), der Kündigungssperrfristerhöhung von 3 auf 5 Jahre  bei Umwandlungen  (ab 1.6.) und der Mietpreisbremse (kommt im Herbst) sind nur erste kleine Schritte in die richtige Richtung. Außerdem gilt ja ab dem 1.6.2015 das Bestellerprinzip bei der Maklerprovision.

Es ist hilfreich, wenn in den Gemeinden, die wie Dossenheim in den drei Verordnungen stehen,  diese Unterstützung der Mieter von allen Bürgern verstanden wird. Es wird nicht so sein, dass „ganz viele Vermieter ihre Mieten senken müssen“. Dies ist ebenso falsch wie die Sprüche von der „Verhinderung von Investitionen“ oder „Umlage der Maklerprovision auf die Mieten“. Diese Spekulationen und Verdächtigungen werden gestreut, um Verwirrung zu stiften und Stimmung jenseits von Fakten und Sachargumenten zu machen. Auch enthält kein Gesetz und keine Verordnung einen Zwang, einen Mietspiegel einzuführen.

Was ist neu?

1. Die Maklerprovisionen zahlt also endlich und überall in Deutschland grundsätzlich der Vermieter. Jetzt gilt auch hier: „Wer bestellt, bezahlt!“ Ausnahme ist nur, wenn tatsächlich ein Mieter den Makler beauftragt und der hierfür tatsächlich ein neues (!) Angebot erarbeitet hat.

Weitere Sachverhalte werden auch im miet-teuren Dossenheim aufgrund der Landesverordnungen gelten:

2. Bei einer Mieterhöhung kann seit dem 1.6. die Kaltmiete nur maximal um 15% (bisher 20%) in drei Jahren erhöht werden.

3. Bei einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann seit dem 1.6. der erste Erwerber nach der Umwandlung erst nach 5 (bisher 3) Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.

4. Wenn die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg in Kraft tritt, kann eine neue Miete auf 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt werden, außer bei Neubauten und durchmodernisierten Wohnungen. (Wortlaut des BGB § 556d: „Bei einer Wiedervermietung wird die Miete auf die ortsübliche Miete zzgl. 10 % begrenzt. Regelanwendungsfall für die neue Mietpreisbindung in § 556 d I BGB bilden Wohnungen in Bestandsimmobilien, die in jüngerer Zeit nicht modernisiert worden sind.“) 

Wenn man sich Neuvermietungsmieten für Dossenheim ansieht, dann zeigt sich, dass für eine 40–80 m²-Wohnung erst eine Miete von mehr als 9,50 € + 0,95 € (10%) also 10,45€ pro m² „zu viel“ wäre. Eine heute völlig  „normale“ - wenn auch für sehr Wohnungssuchende viele zu teure - Vermietung im Preisbereich bis zu diesen ca. 10,50 €, ist nicht betroffen, wohl aber 11 €, 12 €, 13 € oder noch mehr. Die Mietpreisbremse wird also nur Auswüchse im obersten Preisbereich eindämmen können. Viel bedeutender ist die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15%. In Einzelfällen gilt dann die Kündigungssperrfristverlängerung um 2 Jahre.

Warum nicht mehr Gemeinden in der Region mit teuren Neuvermietungspreisen?

Stellen Sie sich doch einmal Mieter aus Schriesheim, Weinheim oder Ladenburg vor, die eine Mieterhöhung von 20% erhalten und sich wundern, warum beim Kollegen in Dossenheim nur maximal 15% Erhöhung möglich sind. Dieser Unterschied widerspricht jeder Lebenserfahrung hier bei uns in der Region. Dasselbe gilt auch für die kommende Mietpreisbremse, wenn dann ein Edinger, Hemsbacher oder Dossenheimer eine überzogene Neuvermietungsmiete abwehren kann, im nicht aber ein Weinheimer, Schwetzinger, Ladenburger oder Schriesheimer (Details s.o.) .

Warum also nicht alle Gemeinden mit teuren Neuvermietungen in der Region (also z.B. auch Weinheim, Schriesheim, Ladenburg, Schwetzingen, u.a.) in diese neuen Regelungen einbezogen werden, ist für uns weder nachvollziehbar noch ist es sinnvoll. Wie kommt es dazu, wie wurde das ermittelt, dass Dossenheim dazu gehört und Schriesheim nicht? Bürger dürfen in die Erhebung der Daten und die Auswahl der Gemeinden für die neuen Verordnungen keine Einsicht nehmen. Die grün-rote Landesregierung hält sie aus Datenschutzgründen (!) vor der Öffentlichkeit geheim. Nicht einmal Landtagsabgeordnete haben sie, und auch CDU und die FDP opponieren keineswegs gegen diese eigenartige Geheimhaltung.

Bezahlbare Wohnungen für alle sozialen Schichten

Wir betonen, dass diese Verordnungen  nur ein kleiner Teil der notwendigen Maßnahmen der drei staatlichen Ebenen Bund, Land und Kommunen (Kreise), damit Menschen aller Einkommensschichten eine für sie bezahlbare Wohnung mieten können, ohne bis zu 40 bis 50% ihres – kleinen – Einkommens dafür aufwenden zu müssen. Stichworte sind etwa Erhöhung der Bundesförderung für den Bau von Sozialwohnungen, Erhöhung der Landeförderung, degressive Abschreibung für Sozialwohnungsbau, Änderungen bei der Regionalplanung, der Flächennutzungsplanung  und  der örtlichen Flächenplanung, mit dem Ziel auch bezahlbare Mietwohnungen außerhalb von Mannheim und Heidelberg zu schaffen. Eine regionale wohnungspolitische Diskussion wäre eine dringende Aufgabe für alle Parteien in den Gemeinderäten und Kreistagen und in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN).

Hier noch zwei interessante Termine für Sie als Mieter und Bürger

Am Montag, den 6.7. kann man bei der SPD  MdL Kleinböck und MdL Stober zur Wohnungspolitik befragen (20h, „Alex“, Breslauer Str. 40, Weinheim).

Am  Mittwoch, den22.7 kommt Justizminister Maas (SPD) zur Jahreshauptversammlung des Mietervereins Heidelberg (19:30h, Halle 02): „Mieter fragen – Justizminister Maas antwortet“ zum Themenbereich Wohnungspolitik, Mietrecht etc.

 Christoph Nestor für den Mieterverein Heidelberg und Umgebung

Kontakt: www.mieterverein-heidelberg.de oder 06221-20473

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