Nach intensiven Gesprächen haben sich das grüne Umweltministerium, das CDU-geleitete Landwirtschaftsministerium sowie Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände des Landes auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt. Der Trägerkreis des Volksbegehrens hat daraufhin entschieden, die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren nicht wiederaufzunehmen. Das Volksbegehren wird nach Auslaufen der gesetzlichen Fristen endgültig eingestellt.
Unser Landtagsabgeordneter Uli Sckerl war als parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Fraktion unmittelbar an den Gesprächen beteiligt und hat sich von Anfang an für einen Dialog eingesetzt und ist, wie wir alle, über den Erfolg sehr froh: „Wir können mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg stärken und gleichzeitig der Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive schaffen. Damit überwinden wir den Gegensatz von Naturschutz und Landwirtschaft. Die teilweise heftig geführten öffentlichen Debatten über die Umsetzung des Volksbegehrens sind nun beendet“, sagte er. Nun gehe es um die praktische Umsetzung. Dabei ist es wichtig, dass auf keinen Fall die Landwirtschaft allein für die biologische Vielfalt verantwortlich ist. Diese große Aufgabe geht alle an, insbesondere auch uns als Kommunen.