- Nach dem Soforthilfeprogramm insbesondere für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige hat die grün-schwarze Landesregierung diese Woche ein weiteres Hilfsprogramm beschlossen, die Familien-Soforthilfe. Damit werden u. a. Einnahmeausfälle der Kommunen aufgefangen, wenn Betreuungseinrichtungen auf Beiträge verzichten. Auch freie Träger sollen berücksichtigt werden. „Nach der Verständigung der Bürgermeister von 11 Bergstraßengemeinden, von der Gebührenerhebung für Kinderbetreuung abzusehen, kommt dieses Hilfspaket zum genau richtigen Zeitpunkt“, freut sich Uli Sckerl. Die Auszahlung der Mittel werde sehr unbürokratisch über den Rhein-Neckar-Kreis erfolgen. Die Hilfsmittel können auch verwendet werden, um Kostenausfälle bei den Volkshochschulen, Musikschulen oder für soziale Dienste– etwa im Rahmen der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe – zu ersetzen.
- Die Corona-Rechtsverordnung wurde aktualisiert, sodass jetzt u. a. Wohnungslosenhilfe, psychische und Suchtberatungsstellung weiterarbeiten können. Die Notbetreuung für Kinder wird auch in den Osterferien fortgesetzt. Zur Frage, wer sich wo und wann treffen darf, gibt die Landesregierung Auskunft unter der Kurzadresse https://t1p.de/oj6g.
- Die Regelungen des Wirtschaftshilfe-Pakets wurden angepasst, wobei Beschwerden von Betroffenen aufgegriffen wurden. In der Landwirtschaft profitieren jetzt auch die nicht rein gewerblichen Betriebe, was vor allem im Obst- und Weinbau viele Landwirte betrifft.