Datenschutz: Grundrecht und Chance
Seit Ende Mai gilt die neue europaweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das Kernprinzip dabei ist die informierte Einwilligung: Ich muss frei entscheiden können, ob jemand Daten von mir erheben und speichern darf oder nicht. Datenverarbeiter haben jetzt eine erweiterte Informationspflicht und das „Recht auf Löschung“ ist gestärkt worden. Letzteres ist etwa für Bewerber wichtig, die sich ihre beruflichen Chancen nicht durch fragwürdige Partyfotos ruinieren lassen wollen, viel mehr aber noch für Opfer von Cybermobbing. Die „informierte Einwilligung“ andererseits bietet die Chance, „Zwangszustimmungen“ nach dem Motto: „wenn du unseren Dienst nutzt, dann musst du auch alle deine Daten preisgeben“ abzuschaffen, wie sie lange Zeit für Google, Whatsapp & Co. typisch waren (siehe
).Anlass für die neue, maßgeblich von der grünen Europafraktion auf den Weg gebrachte Verordnung war die rasante technische Entwicklung – man denke an Schlagworte wie „Persönlichkeitsdiebstahl“, „Data Mining“ und „Tiefe Künstliche Intelligenz“. Gleichzeitig bedeutet der einheitliche Rechtsrahmen in einem Markt von 500 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürgern für Betriebe und Organisationen einen spürbaren Bürokratieabbau. Und ein vertrauenswürdiger und geregelter Umgang mit persönlichen Daten ist ein Wettbewerbsvorteil der europäischen Wirtschaft gegenüber der Konkurrenz!
Dennoch hat die neue Verordnung auch Sorgen und Unruhe hervorgerufen. Während nämlich die „Hauptzielgruppe“, international operierende Konzerne und Organisationen mit ihren Rechtsabteilungen sich gut auf die neuen Regeln einstellen konnten, ist auf kleine Firmen und vor allem die Ehrenamtlichen in den Vereinen einiges an zusätzlicher Arbeit zugekommen. Wir nehmen diese Probleme ernst – und sind ja als grüner Ortsverband selbst betroffen. Andererseits muss man sich aber eben auch klar sein, dass die Mitgliederdatenbank eines Vereins in den falschen Händen (oder Algorithmen!) für alle Beteiligten sehr unangenehme Folgen haben kann.
Dennoch besteht kein Grund zur Panik! Die oft zitierten millionenschweren Bußgelder für Verstöße gegen die Verordnung sind nur bei wiederholten, vorsätzlichen und profitorientieren Verstößen mit vielen erheblich Geschädigten fällig. Die grün-schwarze Landesregierung hat für alle Datenverarbeiter im Land den Grundsatz „Beratung statt Bestrafung“ formuliert. Und unter
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ds-gvo
bietet das Team des Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink eine Reihe von Informationen, Tipps und Beratungsangeboten, mit deren Hilfe „Amateure wie wir“ sich Schritt für Schritt auf die neuen Abläufe umstellen können.
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