Anfang 2024 hat der Gemeinderat die bis dahin geltenden Mengenbeschränkungen für Wahlplakate grundsätzlich aufgehoben, nachdem verschiedene Seiten die bis dahin geltende, relativ strenge Regulierung für zu eng und rechtlich fragwürdig erschienen war. Dies führte schon vor der Bundestagswahl im Februar zu einer sehr großen Zahl von Wahlplakaten im gesamten Ort. Im „Windkraft-Wahlkampf“ gab es dann eine weitere Steigerung, als die Initiatoren-Seite bei der Gemeindeverwaltung 800 Plakate beantragt hat. Rechnet man so etwas für die Landtagswahl bei geschätzt 20 Listen hoch, käme man auf 16 000 Plakate, also mehr als eins pro Person in Dossenheim. Dies ist deutlich mehr als für eine offene demokratische Willensbildung erforderlich, ganz zu schweigen von dem Müll (meist sind es heutzutage Plastikplakate, der Abrieb geht in Gärten und Grundwasser), der Verkehrssicherheit und dem Ortsbild. Man könnte zwar einwenden, dass nicht alle 20 Listen diesen Aufwand treiben wollen – wenn sie dann aber von den Plakaten einer fiktiven, von einem Tech-Milliardär üppig finanzierten Partei X völlig verdrängt würden, bliebe ihnen kaum etwas übrig, als mitzuhalten.
Darum hat die Grüne Fraktion im Gemeinderat eine Überarbeitung der Plakatierungssatzung für Wahlkämpfe beantragt, die zwei Ziele hat: Zum einen genügend Möglichkeiten für alle demokratischen Akteure, die eigenen Ideen vorzustellen, ohne dass es zu einem kostspieligen und unschönen Werbe-Wettrüsten bis zum Plakatageddon kommt. Unser Antrag sah deshalb zunächst eine Beschränkung auf 50 Plakatstandorte pro Partei bzw. Wählervereinigung, BM-Kandidat·in oder Bürgerentscheid-Initiative vor. Zum anderen muss die Regelung transparent und einfach anzuwenden und zu kontrollieren sein. Hierfür sollte die Kontrolle dieser Regeln wie bei allen anderen Plakatierungen im Ort auch wieder mit Siegeln erfolgen, welche die Verwaltung ausgibt. Damit hat einerseits diese auf einfache Weise immer den Überblick über die ausgegebenen Genehmigungen und im Ort sieht jede und jeder sofort, ob die Plakatwerbung im erlaubten Rahmen bleibt oder eben nicht.
In der Gemeinderatssitzung am Dienstag haben dann die Freien Wähler einen etwas komplexeren Alternativvorschlag vorgelegt, in der lebhaften Diskussion kamen weitere Meinungen von völliger Regellosigkeit bis „Obergrenze, aber etwas/deutlich höher“ zur Sprache. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung einigte sich dann das Gremium auf eine Obergrenze von 100 Standorten (Plakat bzw. Doppelplakat) pro Gruppierung, dieser Vorschlag wurde bei zwei Gegenstimmen angenommen.
Wir danken für die konstruktive und sachliche Diskussion und freuen uns auf einen interessanten und fairen – wenn auch leider wieder wohl ziemlich kalten – Dossenheimer Wahlkampf für die Landtagswahl im März!
